Anders als ein Bioladen wollen wir keine Gewinne erwirtschaften. Wir kaufen einen Teil der Lebensmittel bei Produzent*innen aus der Umgebung, andere Produkte bei Bio-Großhändlern. Durch eine Umgehung des Zwischenhandels und eine unentgeltliche Eigenleistung der Mitglieder bleiben die Waren preiswert.
Jedes Mitglied trägt finanziell und durch Vereinsarbeit in einer Arbeitsgruppe zum Gelingen der Food-Coop bei. Vereinsmitglied kann werden, wer nach einem Einführungsgespräch die Regelungen in Satzung und Geschäftsordnung von Rübchen e.V. akzeptiert.
Mehrmals wöchentlich bestellen wir frische Waren bei unseren Lieferant*innen. Unser Angebot umfasst Milchprodukte, Eier, Bäckereiwaren, Obst und Gemüse, Getreide, Dauerwaren, Säfte, Bier, Wein, Kaffee und vieles mehr. Für einige schnellverderbliche Milchprodukte und Backwaren gibt es ein gesondertes Bestellsystem.
Jedes „normale“ Mitglied investiert Zeit und Geld in Form von Arbeitsstunden, einer einmaligen Einlage sowie des monatlichen Beitrags ins Rübchen. Davon ausgenommen sind einige wenige Fördermitgliedschaften. Sie zahlen einen höheren Beitrag und sind von Arbeitsstunden befreit.
Der Beitrag für jede erwachsene Person eines Haushaltes beträgt 14 Euro pro Monat. Kinder zahlen nichts. Die Überweisung erfolgt per Dauerauftrag am Quartalsbeginn jeweils für drei Monate im Voraus. Fördermitglieder zahlen, so viel sie wollen, möchten oder können, mindestens jedoch 29 Euro im Monat.
Vom Vereinsbeitrag werden die laufenden Kosten (Miete, Strom, etc.) des Ladens bezahlt.
Jede erwachsene Person eines Haushaltes Mitglied zahlt außerdem eine einmalige Einlage von 60 Euro. Die Einlage dient zur Finanzierung des aktuellen Warenbestandes im Laden und wird bei Austritt aus dem Verein zurückerstattet.
Pro erwachsene Person müssen jährlich mindestens 14 „Verrechnungsstunden“ vereinsnützige Arbeit in einer der Arbeitsgruppen geleistet werden. Bei Eintritt im laufenden Kalenderjahr reduziert sich die mindestens jährlich zu leistende Stundenzahl ab dem 2. Quartal um ¼, ab dem 3. Quartal um ½ und ab dem 4. Quartal um ¾. Natürlich darf jeder auch mehr arbeiten.
Bis Ende Juni eines Kalenderjahres realisiert ein Mitglied mindestens die Hälfte der jährlichen Arbeitsdienste in einer der Arbeitsgruppen. Derzeit gibt es Folgende: Ladendienst, Auspacken, Putzen, Käse, Trockenbestellgruppe, Frischbestellgruppe, Sonderauspacken, Pappegruppe, Hausmeister*in, Pfand, Finanzgruppe.